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BGH, 19.03.1996 - 1 StR 76/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewährung von Entschädigungen aus der Staatskasse für eine vollzogene Untersuchungshaft
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung einer auf die Ablehnung eines Beweisantrags gestützen Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344
Verfahrensgang
- BGH, 19.03.1996 - 1 StR 76/96
- BGH, 19.12.1996 - 1 StR 76/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 17.10.1991 - 3 Ws 239/91
Endgültigkeit einer "vorläufigen" Einstellung; Möglichkeit einer Entscheidung …
Auszug aus BGH, 19.03.1996 - 1 StR 76/96
Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO: OLG Stuttgart NStZ 1992, 137 [OLG Stuttgart 17.10.1991 - 3 Ws 239/91]).
- BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00 Zwar ist für eine Entschädigungsentscheidung grundsätzlich erst Raum, wenn das gesamte Verfahren abgeschlossen ist (BGHR StrEG § 8 - Verfahrensabschluß 1;… Meyer, StrEG 4. Aufl. § 8 Rdn. 12;… vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 8 StrEG Rdn. 16).
Hätte das Landgericht hier eine Entschädigungsentscheidung mit Rücksicht auf den endgültigen Abschluß des Verfahrens unterlassen, wäre eine zeitnahe Entscheidung trotz eindeutiger Rechtslage nicht gewährleistet gewesen; denn anders als im Fall gerichtlicher Teileinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO, wie sie dem Beschluß des 1. Strafsenats vom 19. März 1996 - 1 StR 76/96 - (BGHR StrEG § 8 - Verfahrensabschluß 1) zugrundelag, kann die Staatsanwaltschaft die Verfolgung vorläufig ausgeschiedener Taten ohne Bindung an die dreimonatige Ausschlußfrist des § 154 Abs. 4 StPO grundsätzlich bis zur Verjährung der Taten wieder aufnehmen (BGHSt 30, 165; 37, 10, 13).